Fragen und Antworten

  1. Wer trägt die Kosten für die Ambulante Psychiatrische Pflege?
    Die Ambulante Psychiatrische Pflege wird nach § 37 SGB V (Sozialgesetzbuch) als Krankenkassenleistung finanziert. Wenn keine Befreiung von der gesetzlichen Zuzahlungspflicht besteht, wird der Selbstkostenanteil von der Krankenkasse in Rechnung gestellt.
  2. Wie lange kann Ambulante Psychiatrische Pflege in Anspruch genommen werden?
    Die maximale Verordnungsdauer beträgt vier Monate bei maximal 14 Einsätzen in der Woche. Sollte weiterhin Pflege erforderlich sein, werden wir Sie zur weiteren Vorgehensweise beraten.
  3. Was kostet mich das Ambulant Betreute Wohnen?
    Das hängt von Ihren Vermögens- und Einkommensverhältnissen ab, die der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) als zuständiger Kostenträger überprüft. Vom Ergebnis hängt ab, ob der LWL die Kosten in vollem Umfang übernimmt, der Antragsteller ggf. einen Eigenanteil übernehmen muss oder die Kosten zunächst selbst tragen muss.


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